Das verlinkte ist ja eine ABE, dass die nicht gilt ist logisch, wie HolgiH ja schon geschrieben hat. Aber reicht das dem TÜVler nicht als Grundlage, um eine Eintragung vorzunehmen? Das Dokument bestätigt ja, dass die Teile als Halteböcke für Motorradlenker geeignet sind.
so kenne ich das auch aber der junge mann meinte, um das einzutragen muss er dann fahrversuche bis höchstgeschwindigkeit machen.
quasi einzelabnahme für die vtr.
habe heute einige meiner neuen kollegen auf der arbeit gefragt und eine gute adresse für die nächsten HU bekommen...
was ein quatsch manchmal...