Beiträge von Martin VTR F

    Das ist mal nen Diskussionsthema, das ich im Zusammenhang mit der SC36 noch nicht mitbekommen habe. Aber man lernt nie aus. Normalerweise geht es darum wie sich die Kühlung ob nun Öl oder Wasser verbessern lässt. Denn Fakt ist, die Kühlung bei dem Bock ist ein oder der Schwachpunkt bei zügiger Fahrweise. Den Gashahn der VTR brauchst du bei etwas wärmeren Temperaturen nur anhauchen und die Kühlung ist am Limit. Und gerade der grosse V2 mit langen Wegen im Brennraum dankt hohe Kühlmitteltemperaturen mit ordetlich Leistungsverlust und punktueller Überhitzung. Wenn du den überflüssigen Ölkühler ausgebaut hast, poste mal die Kühlmitteltemperaturen und dazugehörigen Außentemperaturen. Wäre vielleicht mal interessant das andere Ende der Fahnenstange schwarz aif weiss zu sehen.

    Michelin und Bridgestone S22 und S24 haben auch nur minimale Einlaufphasen und da sieht man auch nix vom Trennmittel auf der Flanke. Pirelli ist der IV ohne Corsa und ich kann deine Einschätzung nicht teilen. Fahr die gleichen Strecken mit verschiedenen Moppeds und verschiedenen Reifen ähnlich zügig und oft aber so viele Rutscher am Heck und auch vorn aus dem Nichts und damit verbundene Schreckmomente wie mit dem Rosso IV hatte ich in Summe nur einmal auf der Rennstrecke als die S22 Strassenreifen am Ende waren. Auffällig ist, dass das immer dann reproduzierbar passiert, wenn ich vorher ne Weile sehr zügig LS ohne viel Schräglage gefahren bin als ob der Reifen die wenige Temperatur bei der Jahreszeit verliert und auskühlt. Habe ich so noch nicht erlebt.

    PP2CT passt auf VTR wirklich gut bei jeder Temperatur nur die Laufleistung auf dem Hinterrad ist etwas mau.

    Rosso IV habe ich in der gleichen Dimension auf der Brutale und bin zwiegespalten. Funktioniert auf der Rennstrecke super aber auf der Strasse bei kühleren Temperaturen um 12 Grad schon hässliche Rutscher sowohl vorn wie hinten gehabt. Dazu muss man die Trennschicht bei den Pirelli ausgebiegig wegfahren bevor er funktioniert, daher wäre der Reifen für mich nicht die erste Wahl.

    Wie ist das, wenn Teil I drin steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" und in Teil II aber keine konkreten Reifen drin stehen?

    Bei einer 1998 ohne CoC, mit ABE. Im ursprünglichen Brief standen noch Battlax BT57, ME Z1 usw drin. Wurde aber nicht übernommen bei Ummeldung.

    Entscheidend ist was in der ZB I bzw. der Betriebserlaubnis steht. ZB II ist nur das Fahrzeugbriefäquivalent und spielt hier keine Rolle. Mit etwas Glück kommst du so durch. Aber Deine ABE enthält mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Reifenfabrikatsbindung weil man das damals so gemacht hat. Aber auch viele Fahrzeuge mit EG Typgenehmigungen enthalten im CoC Reifenfabrikatsbindungen nur dass das bisher niemanden interessiert hat und nun auch in Deutschland offiziell nicht mehr relevant ist. Wie schon geschrieben, für Fahrzeuge mit EG Typgenehmigung ist die Regelung des BMDV eine Vereinfachung, für Fahrzeuge mit ABE eher nicht.

    Ich hatte das Ravenol Vollsynthetisch 10W 40 und 10W 50 gefahren weil ich das auch in meinem anderen Mopped fahre und gern einheitlich kaufe. Hinsichtlich Getriebe aber eine Verschlechterung gegenüber teilsynthetischem bzw. mineralischem Öl. Habe dieses Jahr wieder auf Motul 5100 umgestellt und eine deutliche Verbesserung beim Schalten festgestellt. Ich fahre das Ravenol aber weiterhin in meiner Gixxer und habe auch Ravenol im Auto also ich habe keine Vorbehalte gegen Ravenol.

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    P.P.S.: zum Austragen der Reifenbindung: wo soll das Problem liegen? Es überfordert einen Ingenieur doch wohl nicht, zu messen, wie viel Platz ist und dieses Delta mit dem Delta des verbauten Reifens zur Hüllkurve zu vergleichen.

    Die Freigängigkeit muss in allen Betriebsbedigungen gegeben sein. Da der größte Umfang bei Vmax auftreten wird, heisst es also Hochgeschwindigkeitsfahrt. Das kostet Zeit und damit Geld. Ist den Kunden auch schwer zu vermitteln nach 20 Jahren in denen es funktionierte nun so was zu fordern. Das klingt dann schnell wie Geldschneiderei. Leider können in diesem Fall die Überwachungsorganisationen nichts dafür. Ich prüfe solche Fahrzeuge nicht würde mir auch kein Mopped ohne EG-Typgenehmigung mehr kaufen.

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    GTÜ und Zulassungsstelle sind sind einig - dass ich KEINE Reifenmodellbindung (bei keinem meiner Motorräder) habe


    Diese Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis bezieht sich auf das COC Dokument, die Betriebserlaubnis die der Hertseller "Damals" beim KBA eingereicht hatte - und die kann nur die Prüfstelle/Zulassngsstelle einsehen.

    Die Aussagen kann ich so nicht stehen lassen. Erstens kann ich als Sachverständiger die ABE Unterlagen bzw. Typgenehmigung zu deiner Mopete einsehen (nicht COC aber das spielt auch keine Roll, wie du gleich weiter unten liest) und zweitens haben alle mir bekannten Motorräder egal wie genehmigt im COC bzw. der ABE eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen die der Inhaber der Typgenehmigung vorgibt. Ob das dann jemand im EU Ausland wirklich kontrolliert was da an schwarzem Gold verbaut ist, fraglich. Aber wir in Deutschland haben das bisher immer getan, daher die bisherigen Reifenfreigaben die aber nun ungültig werden da das ganze Verfahren schon immer fraglich war. Als Vereinfachung hat der VO-Geber mit einer Verkehrsblattverlautbarung die Einhaltung der Reifenfabrikatsbindung aber für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung zurückgestellt. Hintergrund ist, dass die auf diesen Fahrzeugen verbauten Reifen alle nach dem gleichen Prüfschema genehmigt sind und damit die problematische Hüllkurve der verschiedenen Reifen den gleichen, bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs bekannten Toleranzen unterliegen und unabhängig vom Fabrikat bei gleicher Reifengröße nichts schleifen wird. Bei Fahrzeugen aus Zeiten bei denen noch ABE erteilt wurden, waren die Prüfmethoden noch nicht standardisiert so das man nun auf die Idee kam, dass neuere Reifen mit einer anderen Hüllkurve Kontakt zu Fahrwerksteilen bekommen könnten. Wie das erst nach 20 Jahren zu einem Problem führen soll, bleibt mal dahingestellt. Fakt ist aber, sobald das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat und der Standardsatz Reifenfabrikatsbindung beachten in den ZB I steht darf ich nun die Typgenhmigung durchwühlen oder gleich einen EM vergeben weil es natürlich die Uralt Holz Reifen von damals nicht mehr gibt. Soviel zur Theorie. Mit diesem Hintergrund ist das Austragen des Satzes Reifenfabrikatsbindung beachten bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung kein Problem (ich empfehle es jedem damit das bei dem ganzem Hin und her gleich mal weg ist und nie wieder zum Problem wird) aber bei Fahrzeugen mit ABE halte ich das für problematisch weil die Grundlage fehlt.

    Die Emil Schwarz Lager hatte ich auch schon wegen ihrer einfachen und verspannungsfreien Montagemöglichkeit auf dem Schirm aber habe mich nun für ein original Honda Kugellager entschieden. Honda hatte selbst mal bei einer CBR von Kegel- auf Kugellager "zurückgerüstet" um Probleme mit der Lenkung in Griff zu bekommen. Auch im R4F Forum wurden Motorräder, hauptsächlich Sportler genannt, bei denen Kegelrollenlager das Fahrverhalten nicht fördern. Mangels Erfahrung daher meine Entscheiudung zum Orginalteil.

    TeaLow Zummindest nach Wikipedia https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lenkkopfwinkel ist glaube ich andersrum, großer Winkel ich flach usw. Und der Nachlauf hängt auch davon ab, wo die Achsbefestigung an der Gabel ist und die wird wohl bei der Gixxer weiter vorn sein. Unzufrieden bin ich mit dem Feedback vom Vorderrad der VTR weil die oben genannte Gixxer mit damals identischer Bereifung mein Zweitmopped ist und es ist einfach ein Unterschied wie Tag und Nacht was das Vorderradgefühl in der Kurve und auf der Bremse angeht und ja, ich will auch mit der VTR auf den Track.

    Aber eh es jetzt noch verwirrender wird, lasst uns das Thema hier beenden.

    Auf der Suche nach Möglichkeiten die Vorderhand der f neben Bremse, Federn und Öl weiter zu optimieren, bin ich im R4F Forum auf ein paar interessante Beiträge zum Thema Heckhöherlegung und sich daraus ergebende Nachteile gestoßen. Natürlich habe auch ich wegen der Handlichkeit und der Optik das Heck meiner f höhergelegt. Dass das auch Auswirkungen auf das gesamte Fahrwerk hat, habe ich mir schon gedacht. Interessant war aber die Info, dass durch die Heckhöherlegung zwar die Handlichkeit steigt aber die Gefahr des Einklappens des Vorderrades ebenfalls und das die Racer davon abraten. Ursächlich soll der steilere Lenkkopfwinkel und der die damit verbundene kürzere Nachlauf sein. Die VTR hat mit einem Lenkkopfwinkel von 65 Grad im Vergleich zur z.B. GSX-R 750K4 mit 66,75 Grad einen steilen Lenkkopfwinkel aber dafür ist der Nachlauf deutlich größer (97mm bei der VTR zu 91 mm bei der Gixxer). Nun frage ich mich, ob die Heckhöherlegung mit um die 20 mm und die maximal durchgesteckte Gabel nach Higgens sich schon negativ bei der f bemerkbar macht und man da wieder in Richtung Gabel weniger durchstecken gegenwirken kann, soll, muss...:/

    Für mich als Prüfer wäre dass eine technische Änderung, da sich die Verleidung auf die Fahrstabilität auswirken kann. Dazu kommt noch, dass die Motorkühlung mangels Anströmung der Kühler beeinträchtig sein kann. Also Fahrversuch und ggf. Eintragung. Aber die Eintragung gäbe es von mir nicht für das Weglassen von Verkleidungsteilen aus Spargründen...und noch dazu sieht es hässlich aus.