Ja also die Übergangsfrist endet.
war heute zur HU und habe den Prüfer mal auf den "Quatsch" angesprochen.
Er meinte in dem Fall "....gemäß Betriebserlaubnis beachten" müsste man sicherstellen, das dort nichts weiter steht.
Dann wäre es alles unproblematisch, daher habe ich mal nachgelesen, aber eine Betriebserlaubnis habe ich ja nicht. Nur Schein und Brief.
Zitat"Der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" definiert wiederum eine klare Fabrikatsbindung. Diese finden Sie wie angegeben im Fahrerhandbuch oder muss über eine Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller angefordert werden (siehe unten im Artikel). Auch im CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) können Sie unter Punkt 50. zusätzliche Auflagen für Ihr Fahrzeug finden. Sollten Sie noch kein CoC besitzen, können Sie dieses beim Hersteller oder über den Händler anfordern.
Das habe ich über Google gefunden, daher meine
Zusammengefasst also, wenn im Schein und Brief keine Fabrikatsbindung eingetragen ist alles gut oder doch nicht?