Thema Reifen Model BJ. 1999

  • Mahlzeit,


    So jetzt hab ich seit kurzem meine erste V2 und bin eigentlich sehr begeistert und ein grinsen im Gesicht und nun musste ich ein wohl doch großen Dämpfer beim Thema Reifen erfahren.😔


    Wollte eigentlich ganz gerne den CRA4, den ich hellauf begeistert auf meiner 1200er Bandit fahre auch auf meine VTR packen, jedoch scheint das wohl ein größeres Problem zu sein!?


    Im Schein steht:


    Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis BEACHTEN*


    Wie, was muß ich jetzt alles beachten, wie bekomme ich vernünftige Reifen ohne Probleme und legal auf meine 99 VTR nicht EU Typengenehmigt, sondern nach ABE Typengenemigung drauf!?


    möchte ungern die große Begeisterung für die VTR verlieren aber das ganze Paragraphen Kauderwelsch was zu dem Thema Reifen in der Suche kam, haben mir schon wieder ein wenig die Lust genommen.


    Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann und ich weiterhin mit ein Grinsen unterwegs sein kann.

  • Ich verstehe es weiterhin so, dass Du die Bindung ignorieren darfst. Nur die Reifengröße mit dem Lastindex und dem Geschwindigkeitsindex muss passen. Hier im Forum gibt es dazu "Doktorarbeiten"...




    fr

  • Hallo,

    bei mir steht im Schein von 1998:"Reifenpaar nur von einem Herst."

    Damit, hat mir der GTÜ Prüfer gesagt, ist das Thema erledigt. Wenn eben vorn und hinten der gleiche Reifenhersteller verbaut ist.

    Die Dimensionen 120/70 und 180/55 vorausgesetzt.

    Entweder es steht bei dir genauso im Schein oder du musst es entsprechend so eintragen lassen. Im dümmsten Fall musst du dir halt deine Reifen extra eintragen lassen, dann ist es auch legal.


    Gruß Toni

  • Bin vor ein paar Jahren mal aufgehalten worden , Lasermessung 15 km/h zu schnell .

    Der hat den Schein und Führerschein angeschaut , der andere das Moped inklusive Reifen , Profil war in Ordnung , mehr hat die nicht interessiert .

    Hat nen Zwanni gekostet und sonst ois isi :14:


    Gruß Tom :20:

    Ein Leben ohne Firestorm ist möglich aber sinnlos !!!

  • Die Idee bei der "Verschlimmbesserung" (für Leute, die über ne Unbedenklichkeitsbescheinigung früher auch andere Reifengrößen fahren durften) war nach meinem Verständnis die von der EU eigentlich löbliche Idee, eine Fabrikatsbindung als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu werten. Mit Aufheben der Fabrikatsbindung wollte man für nen "freien" Markt sorgen, also für mehr Wettbewerb sorgen.


    Daher in deinem Fall nach meinem Verständnis eine Verbesserung, weil Du m.E. jetzt alle Reifenhersteller fahren darfst, solange die Daten (Reifengröße, Lastindex, Geschwindigkeitsindex) stimmen...



    fr

  • Der Hinweis "Betriebserlaubnis beachten" bezieht sich auf die Typgenehmigung, die Honda seinerzeit für die VTR 1000 F hat erstellen lassen. D.h. diese Betriebserlaubnis hat eigentlich nur der Hersteller. Dort sind die Reifendimensionen/Geschwindigkeitsindex für die VTR 1000 F (v./h. 120/70 ZR17und 180/55 ZR17 ) definiert. Solange Du Reifen mit diesen Dimensionen fährst, ist alles gut.


    Ich habe mir von Honda die entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung (Stand 2004) besorgt, die auf der EU-Betriebserlaugnis basiert. Allerdings sind dort nur "Uraltreifen" gelistet. Logisch, die Liste ist ja schon 20 Jahre alt. Ich fahre aktuell die Metzeler M7RR in den angegebenen Dimensionen und hatte bislang keine Probleme.Reifenbescheinigung Honda VTR 1000 F.pdf

    Es reicht nicht, einen buschigen Schwanz zu haben, man muss auch ein Fuchs sein.

  • Bin vor ein paar Jahren mal aufgehalten worden , Lasermessung 15 km/h zu schnell .

    Der hat den Schein und Führerschein angeschaut , der andere das Moped inklusive Reifen , Profil war in Ordnung , mehr hat die nicht interessiert .

    Hat nen Zwanni gekostet und sonst ois isi :14:


    Gruß Tom :20:

    Das sagt aber nichts aus, da die Neuregelung wohl erst ab 2024 gilt. Vor "ein paar Jahren" reichte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers aus. Das ist heute wohl nicht mehr so. So jedenfalls die Erfahrungen im Firebladeforum.


    Allerdings den Eintrag "Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis..." kenne ich so auch nicht. Das ist ja vor Ort auch gar nicht prüfbar. Die BE hast du ja gar nicht. Die dürfte beim KBA liegen?. Da dürfte es also keine Probleme geben.


    Bei meine Blade Bj 1996 stehen konkrete Reifen drin, wie der BT 56, den es ja schon seit Jahren nicht mehr gib. Da wird/ist es mit der Neuregelung schwierig. Ein Gutachten dafür gibt es nicht. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht nicht für eine Eintragung (bzw. Streichung) Das bedeutet, dass einige Prüfstellen die Einzeleintragung (-Abnahme) nur nach ausgiebiger Testfahrt machen wollen......!!!???? Natürlich mit entsprechender Kostennote.

    Das Gute ist aber, dass die meisten Prüfer den Unsinn der Regelung erkennen und die HU auch ohne Blick auf den Reifentyp (nicht Dimension) durchwinken. Was die Rennleitung ggf. dazu sagt, muss wohl abgewartet werden.

  • Hi


    also entweder Reifen in den eingetragenen Dimensionen aufziehen und Spaß haben, oder noch eintragen lassen. Hier bei uns geht ohne Eintragung nix mehr bei der HU. Wenn ich innerhalb der 2 Jahre wechsle, trage ich nix ein...

    Oder eben die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen beim Dampfkesselverein. Das ist aber wohl auch nicht mehr so einfach.


    beste Grüße

  • Letzte Woche hab ich die unbestätigte Info bekommen, die Dekra darf voraussichtlich im nächsten Jahr die leidige Reifeneintragung bei den vor EU Modellen auf dem kleinen Dienstweg streichen (also für kleines Geld)

    Warten wir es mal ab.

  • Letzte Woche hab ich die unbestätigte Info bekommen, die Dekra darf voraussichtlich im nächsten Jahr die leidige Reifeneintragung bei den vor EU Modellen auf dem kleinen Dienstweg streichen (also für kleines Geld)

    Warten wir es mal ab.

    Hoffentlich wird es umgesetzt:thumbup:

    Die VTR hört sich nur laut an, ist aber auch nicht leise!

  • Thema wird gerade in der Motorrad am Beispiel VTR besprochen. Da ist noch vieles nicht sauber für alle geklärt. Bisher habe ich noch keine Probleme gehabt, ist aber wohl auch Glücksache an welchen Schlaumeier man beim TÜV oder bei der Polizei kommmt.

    Bei meiner 02er steht auch ein E und der Spruch mit der Reifenbindung drin. Problem ist aber, dass ich eine Firebladefront und ein Wilbers eingebaut habe, Leider hatte ich mir die Reifenbindung nicht austragen lassen. Dafür hatte man mir das Wilbers eingetragen, obwohl es eine ABE für die F hat. Ich muß also Wilbers fahren. Eigentlich hätte der Prüfer mir auch die Reifen eintragen müssen, mit denen er die Abnahme gemacht hat, oder die Bindung austragen müssen, die ja nur für die F bestimmt war. War ja für die 02er wohl sowieso nicht mehr erforderlich, bzw. ist ungültig.

    Wenn sie sowieso ungültig ist, brauche ich sie ja auch nicht mehr austragen lassen. Das schafft nur Probleme beim Prüfer, der dann wieder nicht weiß, ob er das darf, und der dann Angst um seinen Job hat.