Verständnisfrage: Reifenbindung seit 2019 nur bei EU-Zulassung aufgehoben, bei Bj. vor 2000 keine Reifenfreigabe des Herstellers mehr gültig

  • 2 Fragen:

    1. warum diese Einschränkung mit einem Hersteller? Das gibt es doch bei Motorrädern mit EU-Zulassung gar nicht, weil das auch eine Art Reifenbindung wäre.

    2. müsste das w nicht in Klammern stehen? ("w" bedeutet bis 270 km/h, "(w)" bedeutet über 270 km/h und die SP-1 hat 278 im Schein stehen)


    Danke!

    1.Reifenpaar von einem Hersteller steht da, damit du nie gemischt ( z. B. V Metzler H Bridgestone ) fährst.

    2. weil original hinten 190/50ZR17 73W auch schon drin steht

  • Zu 2.:

    Original (und bei meiner 55er Eintragung) steht "(73w)". Wenn bei Dir "73W" steht, ist das eigentlich ein Fehler, weil das nicht der für die Höchstgeschwindigkeit der SP-1 ausreichende Geschwindigkeitsindex ist.

    Zu 1.:

    Und mit welcher rechtlichen Begründung? Original darfst Du ja auch mischen da es bei Fahrzeugen mit EU-Zulassung keine Reifenbindungen gibt.

  • Zu 2.:

    Original (und bei meiner 55er Eintragung) steht "(73w)". Wenn bei Dir "73W" steht, ist das eigentlich ein Fehler, weil das nicht der für die Höchstgeschwindigkeit der SP-1 ausreichende Geschwindigkeitsindex ist.

    Zu 1.:

    Und mit welcher rechtlichen Begründung? Original darfst Du ja auch mischen da es bei Fahrzeugen mit EU-Zulassung keine Reifenbindungen gibt.

    1.siehe Bild, fahre schon 20Jahre so. ist mir also Wurscht.

    2.ist mir auch egal, hat die letzten 30Jahre niemanden interessiert. es durfte nie gemischt gefahren werden, meines Wissens nach.

  • 1.siehe Bild, fahre schon 20Jahre so. ist mir also Wurscht.

    2.ist mir auch egal, hat die letzten 30Jahre niemanden interessiert. es durfte nie gemischt gefahren werden, meines Wissens nach.

    zu 1: auf dem Bild ist es doch korrekt mit Klammern.
    zu 2.: wenn es keine Reifenbindung gibt, was bei allen Motorrädern mit EU-Typzulassung und einigen älteren der Fall ist, darf man beliebige Reifen benutzen, die die Parameter in den Papieren erfüllen. Das heißt auch, dass man Modelle und Hersteller beliebig kombinieren darf. Und das durfte man schon immer.

  • Ja Leute dieses Thema hatte mich in den letzten Wochen auch wieder genervt.

    Davor auch schon als ich modernere Reifen auf meiner alten RC 24-2 fahren wollte.

    Da habe ich ja dann einen Weg gefunden und mir dann 120-70 und 150-70 eintragen lassen anstatt der originalen 110-80 und 140-80 Reifen.

    Zu meinem Glück haben sie in meinem Schein dann nur die Größe eingetragen bei der Zulassung und nicht den speziellen Reifen.


    Als ich nun eine ander RC 24 gerichtet hatte und der TÜV anstand dachte ich bring sie zum Händler da macht das mein alter Rennmechaniker dann schon.

    Da waren die BT 45 in original Größe drauf.

    Mittags der anruf .........kein TÜV.:36:


    Da kam anstatt des sonstigen TÜV lers eine junge dynamische Tussi die sagte die Reifen müssen jetzt eingetragen werden.

    Da sagte ich nein denn der Käufer möchte neue BT 46 drauf haben, ich wollte nur vorher TÜV neu machen.

    Dann hieß es dann müssen die auch drauf sein.

    Also kein TÜV!


    Als ich mich dann in die Geschichte eingelesen hatte, fand ich da ein komisches Schlupfloch, welches meinte:

    Wenn die Reifen eine DOT von meine Anfang 2019 oder älter haben, ist das ganze noch nicht gültig.

    Die Reifen auf dem Bike waren DOT Anfang 2018 und somit hätte ich TÜV bekommen müssen.:13:

    Aber egal!


    Eine Woche später bin ich dann zu einem Dekra auf der Alb oben da war das kein Problem und bei der nächsten auch nicht! :14:

    Doch als ich dann wieder kam, erklärte auch er mir sie müssten jetzt bei den älteren Kisten immer die Reifen eintragen aus den schon bei euren Erläuterungen beschriebenen Gründen.


    Verstehen tun selbst die TÜV Gutachter das eigentlich nicht und sie finden es auch nicht toll.

    Den hab ich dann aber gleich gefragt ob er dann auch eine andere Größe wie bei meiner eigenen eintragen könnte, was er mit ja beantwortete.

    Kostet halt wohl ca. 100 Euro.


    Da ja da natürlich überhaupt nichts geprüft wird, finde ich das trotzdem irgendwie bescheuert!:34:

    Mir gefallen die alten Bikes immer besser, je älter ich werde!

  • Ja, Geldschneiderei dank Lobbyarbeit vom TÜV. Deswegen immer schön woanders hingehen zur HU

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.

    Benjamin Franklin



    Meine Threema-ID gibts per PN

  • Irgendwie schient das sehr vom Prüfer abzuhängen. Als ich das erste Mal mit meiner VFR (RC36-2), die ja auch das Elend Reifenbindung hat, zur HU war, war das bei GTÜ und da war es noch wegen der "2018-Regel" kein Thema aber ich habe gefragt, wie sie das in Zukunft handhaben werden und da wurde mir gesagt, dass sie es für EU-Zulassung und ABE gleich handhaben würden: wenn die Reifenparameter passen, ist alles gut (Reifenmodell also egal). Als ich im Dezember beim TÜV war, hat den auch nur interessiert, dass Format und Profiltiefe in Ordnung sind. Es gibt auch weder für den Vorderreifen noch für den Hinterreifen eine Freigabe.

  • Hallo,

    So ab nächstem Jahr kommt ja noch mehr Blödsinn.

    In meinem Schein steht der schöne Satz "Reifenfabrikatsbindung nach Betriebserlaubnis beachten".

    Am sonsten habe ich weder in Brief noch im Schein etwas an Reifen eingetragen.

    Bei Google findet man nur eine Unbedenklichkeitserklärung von Honda mit Uraltreifen.

    Stehen vielleicht in den COC Papieren Reifen drin oder dürfen wir alles in entsprechender Größe fahren?

  • Wenn nichts drin steht, ist doch gut. CoC ist doch nur für Fahrzeuge mit EU-Typzulassung, oder? Bei denen ist doch eh alles gut, solange die Reifenparameter zu denen in den Papieren passen.


    Was soll nächstes Jahr kommen?

  • Ja also die Übergangsfrist endet.

    war heute zur HU und habe den Prüfer mal auf den "Quatsch" angesprochen.

    Er meinte in dem Fall "....gemäß Betriebserlaubnis beachten" müsste man sicherstellen, das dort nichts weiter steht.

    Dann wäre es alles unproblematisch, daher habe ich mal nachgelesen, aber eine Betriebserlaubnis habe ich ja nicht. Nur Schein und Brief.

    Zitat

    "Der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" definiert wiederum eine klare Fabrikatsbindung. Diese finden Sie wie angegeben im Fahrerhandbuch oder muss über eine Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller angefordert werden (siehe unten im Artikel). Auch im CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) können Sie unter Punkt 50. zusätzliche Auflagen für Ihr Fahrzeug finden. Sollten Sie noch kein CoC besitzen, können Sie dieses beim Hersteller oder über den Händler anfordern.

    Das habe ich über Google gefunden, daher meine


    Zusammengefasst also, wenn im Schein und Brief keine Fabrikatsbindung eingetragen ist alles gut oder doch nicht?

  • Also das Zitat ist schon mal entweder falsch oder unpassend. Bei Fahrzeugen mit EU-Typzulassung gibt es keine Reifenbindung. Wie schon mehrfach gesagt, ist das ein Schwachsinn, den es nur in D gab.


    Zusammengefasst also, wenn im Schein und Brief keine Fabrikatsbindung eingetragen ist alles gut oder doch nicht?

    In der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Jedenfalls wird hier immer darauf Bezug genommen: https://bmdv.bund.de/SharedDoc…bination-kraftraeder.html


    Und wie gesagt: es betrifft nur Fahrzeuge, die keine EU-Typzulassung haben. Wenn bei welchen mit (also bei den VTRs den neueren F und den SP-Modellen) so ein Quatsch in den Papieren steht, ist das nichtig.

  • Wie ist das, wenn Teil I drin steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" und in Teil II aber keine konkreten Reifen drin stehen?

    Bei einer 1998 ohne CoC, mit ABE. Im ursprünglichen Brief standen noch Battlax BT57, ME Z1 usw drin. Wurde aber nicht übernommen bei Ummeldung.


  • Wie ist das, wenn Teil I drin steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" und in Teil II aber keine konkreten Reifen drin stehen?

    Bei einer 1998 ohne CoC, mit ABE. Im ursprünglichen Brief standen noch Battlax BT57, ME Z1 usw drin. Wurde aber nicht übernommen bei Ummeldung.

    Entscheidend ist was in der ZB I bzw. der Betriebserlaubnis steht. ZB II ist nur das Fahrzeugbriefäquivalent und spielt hier keine Rolle. Mit etwas Glück kommst du so durch. Aber Deine ABE enthält mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Reifenfabrikatsbindung weil man das damals so gemacht hat. Aber auch viele Fahrzeuge mit EG Typgenehmigungen enthalten im CoC Reifenfabrikatsbindungen nur dass das bisher niemanden interessiert hat und nun auch in Deutschland offiziell nicht mehr relevant ist. Wie schon geschrieben, für Fahrzeuge mit EG Typgenehmigung ist die Regelung des BMDV eine Vereinfachung, für Fahrzeuge mit ABE eher nicht.

  • Die ABE muss doch in der ZB I unter Buchstaben K stehen, oder? Als Wert dann eine ABE, wie K310. Oder bei den neueren was mit E....


    Bei mir steht unter K nur ein "-" als Wert.

    Mich würde mal interessieren, was ihr unter K da stehen habt.

    Ich hatte 2018 umkennzeichen lassen. Dabei hat die Zulassungsbehörde wahrscheinlich einiges weggelassen.

  • Auch wenn ich diese Reifeneintragerei für einen Riesenblödsinn halte, ist es diese "Petition" (eine Petition ist es nicht. Das kann sie werden, wenn sie auch tatsächlich jemand an den Petitionsausschuss schickt) auch. Denn mit dieser Aussage:

    "Eine Sicherheitsgewinn geht mir dieser Regelung auch absolut nicht einher, da es nun auch möglich wäre, dass ein TÜV-Prüfer einen Reifen, für den eben keine Freigabebescheinigung vom Hersteller vorliegt, im Rahmen der Einzelabnahme dennoch einträgt. Ein solcher Reifen ist keinem einzigen wirklichen Fahrtest unterzogen worden und ist demnach hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit bei der Nutzung auf diesem Motorrad in höchstem Maße fraglich."

    liefert der Text genau das (fachlich blödsinnige) Totschlagargument pro Reifenfabrikatsbindung. Die korrekte Aussage müsste lauten, dass alle in der EU erhältlichen Reifen eine umfangreiche Typprüfung hinter sich haben und daher sicher sind. Bei den Fahrzeugen mit EU-Typzulassung ist das ja auch regulatorisch dadurch berücksichtigt, dass es keine Reifenbindung gibt.