Verständnisfrage: Reifenbindung seit 2019 nur bei EU-Zulassung aufgehoben, bei Bj. vor 2000 keine Reifenfreigabe des Herstellers mehr gültig

  • jo, leider schlafe ich so vor mich hin. Oder es liegt daran das mich son Kleinscheiß nicht interessiert.

    Bin kein Jurist. Aber vermutlich führt unzulässiger Reifen (warum auch immer) zur Erlöschung der Betriebserlaubnis, Fahren ohne Betriebserlaubnis wiederum ist ein Strafdelikt und die Versicherung kann Regress geltend machen. Bei größerem Schaden oder gar Personenschaden ist das u.U. kein Kleinscheiß sondern existenzbedrohlich.

    Aber gehen wir halt weiter davon aus, dass man (auch sinnfreie) Vorschriften ohne etwaige Probleme nicht beachten muss. Das ist einfach bequemer und tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit o.g. Folgen vermutlich nicht allzu hoch. Also einfach Gas geben und gut.

  • Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine OWI und kostet 50€, mit Gefährdung 90€ + 1 Punkt.

    Prinzipiell hast du recht, eine erloschene BE führt immer dazu, dass du ohne Versicherung unterwegs bist. Versicherungsnehmer sind in der Beweispflicht, das genau dieses unzulässige Bauteil nicht ursächlich für den Unfall war, Versicherer sprechen da von Kausalität. Die Haftpflicht wird immer erst mal zahlen und sich im Ernstfall das Geld vom Versicherungsnehmer erstatten lassen. Bei Kaskoversicherung sieht es etwas anders aus, die zahlen einfach nicht und du musst auf die Leistung klagen.

    Sowas wird am Ende vor Gericht entschieden, das Ergebnis ist offen.

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.

    Benjamin Franklin



    Meine Threema-ID gibts per PN

  • Bin kein Jurist. Aber vermutlich führt unzulässiger Reifen (warum auch immer) zur Erlöschung der Betriebserlaubnis, Fahren ohne Betriebserlaubnis wiederum ist ein Strafdelikt und die Versicherung kann Regress geltend machen. Bei größerem Schaden oder gar Personenschaden ist das u.U. kein Kleinscheiß sondern existenzbedrohlich.

    Aber gehen wir halt weiter davon aus, dass man (auch sinnfreie) Vorschriften ohne etwaige Probleme nicht beachten muss. Das ist einfach bequemer und tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit o.g. Folgen vermutlich nicht allzu hoch. Also einfach Gas geben und gut.


    jepp, wobei eine Versicherung erstmal zahlen muss und auch nicht "du zahlst bis an dein Lebensende" zurückholen kann.


    Wenn man möchte findet man überall im Leben risikobehaftete Punkte.

    Wenn bei mir um ein Motorrad geht welches ich nur zum Spaß ausführe dürfte der Prozentsatz äußerst gering sein das ich deshalb unglücklich werde.

    Deshalb interessiert es mich schlicht nicht.


    Der eine will halt permanent Vollkasko im Leben und der andere macht halt.

    Honda VTR1000SP1/2

    Ducati 996 1999

    Ducati "1096" 2019

    Honda CR250R 2000

    Honda CRF450R 2023

    Pannonia 250 1958

    Maico MC 250 1982

    Moto Guzzi V7-700 1971

  • Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine OWI und kostet 50€, mit Gefährdung 90€ + 1 Punkt.

    Prinzipiell hast du recht, eine erloschene BE führt immer dazu, dass du ohne Versicherung unterwegs bist. Versicherungsnehmer sind in der Beweispflicht, das genau dieses unzulässige Bauteil nicht ursächlich für den Unfall war, Versicherer sprechen da von Kausalität. Die Haftpflicht wird immer erst mal zahlen und sich im Ernstfall das Geld vom Versicherungsnehmer erstatten lassen. Bei Kaskoversicherung sieht es etwas anders aus, die zahlen einfach nicht und du musst auf die Leistung klagen.

    Sowas wird am Ende vor Gericht entschieden, das Ergebnis ist offen.

    Also ich habe in meiner Ausbildung gelernt, dass die Versicherung beweispflichtig ist, da diese ja nicht zahlen will.... :11: Vielleicht hat sich die Rechtssprechung in den letzten Jahren ja aber auch geändert. :40: Aber auch wieder meine berufliche Erfahrung, u.a., aus dem Versicherungsbereich ist, dass Änderungen in der Gesetzgebung meist in Richtung Verbraucher gingen und zu Lasten der Versicherungsgesellschaften. Sicherlich ist die Realität so, dass sich Versicherungen oftmals erst sträuben, v.a. bei größeren Schäden (siehe Ahrtal), aber im Haftpflichtbereich, also Fremdschäden, ist es, wie schon von Dir geschrieben, dass erstmal gezahlt wird, und dann wird geschaut, ob man Regress nehmen kann. Alles eine Drecksbande... :20:

    Gruß Paul

    Und: Wer vor der Kurve nicht bremst, war auf der Geraden nicht schnell genug!

  • paul69

    Das Problem ist, Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis sind im allgemeinen auch nicht Versicherungsfähig. Und genau darauf wird sich die Versicherung berufen, sobald sie Kenntnis davon hat, das keine BE vorliegt.

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  • paul69

    Das Problem ist, Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis sind im allgemeinen auch nicht Versicherungsfähig. Und genau darauf wird sich die Versicherung berufen, sobald sie Kenntnis davon hat, das keine BE vorliegt.

    Hast du selbst Erfahrung oder ist das nur Spekulation?

    Es gibt noch etwas wie Verhältnismäßigkeit und diese wird auch vor Gericht zum tragen kommen.

    Wenn einer mit nem offenen Auspuff abgeräumt wird weil Jemand nicht aufgepasst hat wird der Auspuff nichts mit dem Unfall zu tun haben und es wird gezahlt.


    Ebenso muss bei gedrosselten Maschinen die Leistung im Zusammenhang stehen wenn es rummst. Es fehlen auch schlicht die Kapazitäten bei jedem Unfall pauschal jede Kiste bis zur letzten Schraube zu zerlegen weil ja evtl. andere Kolben drin stecken könnten.


    Vor Jahren bin ich fast nur Wettbewerbsenduros im umliegenden Gelände gefahren. Ergo im Wald, Sandkasten, Feldwege und Felder (sofern erlaubt oder Stoppel) und zu Kumpels usw.. Natürlich in der Regel eher Luftlinie aber trotzdem sind die Kisten ja meist mit lediglich 8-12ps bei reellen 45-60 zugelassen. Auch haben die meist keine Spiegel, Blinker usw..

    Ebenso waren natürlich die meisten Kumpels so unterwegs und da war auch mal nen Unfall bei. Gab's Stress? Nö...

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  • Stolle1989

    Ich gebe zu, ist nur Spekulatius, aber so ist nun mal die Rechtslage. Ich glaube kaum, dass sich Versicherungen zieren, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, nicht zahlen zu müssen. Das die Kapazität fehlt, sich jedes Mopped anzusehen, ist da eher sekundär.

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    Benjamin Franklin



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  • Bei einem Blechschaden ist wohl einiges wurscht !

    Bei einer Querschnittslähmung wird sehr genau nachgeschaut und dann bist du als Verursacher auch Pleite :17:

    Also bissi Regeln beachten finde ich jetzt nicht schlecht :14:


    Gruß Tom :20:

    Ein Leben ohne Firestorm ist möglich aber sinnlos !!!

  • Bei einem Blechschaden ist wohl einiges wurscht !

    Bei einer Querschnittslähmung wird sehr genau nachgeschaut und dann bist du als Verursacher auch Pleite :17:

    Also bissi Regeln beachten finde ich jetzt nicht schlecht :14:


    Gruß Tom :20:

    Da sind sie wieder, die Stammtisch Geschichten.


    Hier etwas zum Thema Regresssummen. https://www.kanzlei-erven.de/regress-anwalt/

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  • Ich würde denjenigen der mich in den Rollstuhl geschubst hat schon auf eine siebenstellige Summe Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen :02:


    Gruß Tom :20:

    Ein Leben ohne Firestorm ist möglich aber sinnlos !!!

  • Da freut sich dann dein Anwalt über den Streitwert und der Beklagte geht, falls du Recht bekommst, in die Privatinsolvenz. Du brauchst dann noch einen 2. Anwalt, der dich gegenüber dem 1. vertritt, wenn der sein Honorar bei dir einklagt. Langeweile hast du dann aber nicht mehr.^^

  • Ich würde denjenigen der mich in den Rollstuhl geschubst hat schon auf eine siebenstellige Summe Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen :02:


    Gruß Tom :20:

    Klar doch, du machst das schon. :)

    Wie einfach doch alles sein kann, bei den Hobbyjuristen.

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  • So, ich habe mich mal schlau gemacht. Für meine F (Zulassung ´97) gilt jetzt folgende: KEINE Reifenbindung auf ein best. Reifenmodell oder Hersteller.


    Früher hatte ich eine Reifenbindung im Schein stehen (das war ein Dunlop) - das ist das woran ich mich erinnerte und immer gedacht habe, dass ich eine Reifenbindung hätte.

    Irgendwann , ich vermute beim Umzug, habe ich einen neuen Fahrzeugschein bekommen und auch einen neuen Brief.

    In beiden Dokumenten ist KEINE Reifenbindung eingetragen. Im Schein steht lediglich der Zusatz "Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten".

    Reifenmodelle sind aber NICHT in Schein und Brief eingetragen - nur die Dimension. Laut Zulassungsstelle ist diese EIntrag ein Standard-Eintrag den alle bekommen haben. Quasi so eine Standardfloskel.


    Auch meine DR650 haben diesen Eintrag, mit dem Zusatz der Hersteller-PAAR-Bindung d.h. nur Reifen des gleichen Herstellers vorn und hinten (gilt nur für die DR650 SP45 - die (techn, Baugleiche) SP43 hat diesen EIntrag nicht)


    GTÜ und Zulassungsstelle sind sind einig - dass ich KEINE Reifenmodellbindung (bei keinem meiner Motorräder) habe


    Diese Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis bezieht sich auf das COC Dokument, die Betriebserlaubnis die der Hertseller "Damals" beim KBA eingereicht hatte - und die kann nur die Prüfstelle/Zulassngsstelle einsehen.


    Es ist demnach alles nicht so wild - sogar eine Erleichterung, wenn man versteht wie es gemeint ist.


    Herstellerfreigaben gibt es im übrigen nicht (mehr), das heißt jetzt bei Pirelli "Herstellebescheinigung für Reifenumrüstung"

    Ist aber eigentlich nicht notwendig, weil es keine ofiziellen Dokumente sind - lediglich Richtlinien, die zeigen, dass der Reifen vom Reifenhersteller für das Modell verfügbar ist. - so eine typisch deutsche Verwaltungsschwurbelei.


    Nichtsdestotrotz haben GTÜ und Zulassungsstelle dazu geraten, so eine Herstellerinfo mitzuführen, weil man ja nie weiß, welchen Kenntnisstand der kontrollierende Beamte besitzt - um Ärger von vorn herein auszuschließenm...... also auch wieder typisch Deutsch.

    Ja, ich spiele Paintball und Ja ich fahre auch Motorrad und Ja mein Auto ist ein Diesel - UND ?

  • Nichtsdestotrotz haben GTÜ und Zulassungsstelle dazu geraten, so eine Herstellerinfo mitzuführen, weil man ja nie weiß, welchen Kenntnisstand der kontrollierende Beamte besitzt - um Ärger von vorn herein auszuschließenm...... also auch wieder typisch Deutsch.

    Ich habe auch eine '97er und es ist teilweise bei jeder HU zum Verzweifeln, weil selbst die Prüfer der Prüforganisationen immer noch einen unterschiedlichen Kenntnisstand haben :rolleyes:

    Der eine schickt mich weg, weil ich die Reifen (Michelin Pilot Road) nicht eingetragen habe (Dekra), dem anderen genügt die mitgeführte Freigabe des Herstellers (andere Dekra Niederlassung), den anderen interessiert es -bis auf die richtige Größe- gar nicht (GTÜ).

    Völlig gaga.

    If you can dream it, than you can do it!
    Mein Vorstellungsthread: klick

  • Zitat

    GTÜ und Zulassungsstelle sind sind einig - dass ich KEINE Reifenmodellbindung (bei keinem meiner Motorräder) habe


    Diese Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis bezieht sich auf das COC Dokument, die Betriebserlaubnis die der Hertseller "Damals" beim KBA eingereicht hatte - und die kann nur die Prüfstelle/Zulassngsstelle einsehen.

    Die Aussagen kann ich so nicht stehen lassen. Erstens kann ich als Sachverständiger die ABE Unterlagen bzw. Typgenehmigung zu deiner Mopete einsehen (nicht COC aber das spielt auch keine Roll, wie du gleich weiter unten liest) und zweitens haben alle mir bekannten Motorräder egal wie genehmigt im COC bzw. der ABE eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen die der Inhaber der Typgenehmigung vorgibt. Ob das dann jemand im EU Ausland wirklich kontrolliert was da an schwarzem Gold verbaut ist, fraglich. Aber wir in Deutschland haben das bisher immer getan, daher die bisherigen Reifenfreigaben die aber nun ungültig werden da das ganze Verfahren schon immer fraglich war. Als Vereinfachung hat der VO-Geber mit einer Verkehrsblattverlautbarung die Einhaltung der Reifenfabrikatsbindung aber für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung zurückgestellt. Hintergrund ist, dass die auf diesen Fahrzeugen verbauten Reifen alle nach dem gleichen Prüfschema genehmigt sind und damit die problematische Hüllkurve der verschiedenen Reifen den gleichen, bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs bekannten Toleranzen unterliegen und unabhängig vom Fabrikat bei gleicher Reifengröße nichts schleifen wird. Bei Fahrzeugen aus Zeiten bei denen noch ABE erteilt wurden, waren die Prüfmethoden noch nicht standardisiert so das man nun auf die Idee kam, dass neuere Reifen mit einer anderen Hüllkurve Kontakt zu Fahrwerksteilen bekommen könnten. Wie das erst nach 20 Jahren zu einem Problem führen soll, bleibt mal dahingestellt. Fakt ist aber, sobald das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat und der Standardsatz Reifenfabrikatsbindung beachten in den ZB I steht darf ich nun die Typgenhmigung durchwühlen oder gleich einen EM vergeben weil es natürlich die Uralt Holz Reifen von damals nicht mehr gibt. Soviel zur Theorie. Mit diesem Hintergrund ist das Austragen des Satzes Reifenfabrikatsbindung beachten bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung kein Problem (ich empfehle es jedem damit das bei dem ganzem Hin und her gleich mal weg ist und nie wieder zum Problem wird) aber bei Fahrzeugen mit ABE halte ich das für problematisch weil die Grundlage fehlt.

  • Diese Argumentation für die Fahrzeuge mit ABE ist ja die, die das Bundesverkehrsministerium auf seiner Internetseite stehen hat. Inhaltlich ist die doch trotzdem Quatsch. Normiert waren die Reifengrößen auch damals schon und keins der Motorräder wurde passgenau um ein spezielles Reifenmodell herum gebaut, das vielleicht am unteren Ende des Toleranzbereichs der Größen lag. Es haben sich natürlich Reifenhersteller um die Erstausrüstung beworben und dann wurden dafür ein oder mehrere Modelle von einem oder mehreren Herstellern ausgewählt. Was das dann in den Zulassungspapieren zu suchen hat, ist überhaupt nicht nachvollziehbar und die EU hat diesem Quatsch, den es m.W. außerhalb Deutschlands nie gab (die baugleichen Motorräder aber sehr wohl ;) ), ja zum Glück ein Ende bereitet.


    P.S.: beim BMDV heißt es:

    Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

    Nicht „ein Reifenmodell auf das in ZB Teil 1 verwiesen wird“. Wenn dann muss das Reifenmodell also schon explizit drin stehen und nicht nur der Satz „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.“, damit der Schwachsinn zum Tragen kommt.


    P.P.S.: zum Austragen der Reifenbindung: wo soll das Problem liegen? Es überfordert einen Ingenieur doch wohl nicht, zu messen, wie viel Platz ist und dieses Delta mit dem Delta des verbauten Reifens zur Hüllkurve zu vergleichen.

  • Zitat

    P.P.S.: zum Austragen der Reifenbindung: wo soll das Problem liegen? Es überfordert einen Ingenieur doch wohl nicht, zu messen, wie viel Platz ist und dieses Delta mit dem Delta des verbauten Reifens zur Hüllkurve zu vergleichen.

    Die Freigängigkeit muss in allen Betriebsbedigungen gegeben sein. Da der größte Umfang bei Vmax auftreten wird, heisst es also Hochgeschwindigkeitsfahrt. Das kostet Zeit und damit Geld. Ist den Kunden auch schwer zu vermitteln nach 20 Jahren in denen es funktionierte nun so was zu fordern. Das klingt dann schnell wie Geldschneiderei. Leider können in diesem Fall die Überwachungsorganisationen nichts dafür. Ich prüfe solche Fahrzeuge nicht würde mir auch kein Mopped ohne EG-Typgenehmigung mehr kaufen.

  • Die Freigängigkeit muss in allen Betriebsbedigungen gegeben sein. Da der größte Umfang bei Vmax auftreten wird,

    Genau dafür, dass man das nicht für jedes Modell ausprobieren muss, gibt es doch die Hüllkurve. Dass die dynamische Verformung nicht größer ist als spezifiziert, gehört doch sicher zu den Nachweisen, die der Reifenhersteller bei der Typprüfung der Reifen bringen muss. Falls das wider jedem Sinn und Verstand nicht dazu gehört, dann müssten halt die Vorschriften für die Typprüfung der Reifen angepasst werden, weil ein ganz wichtiger Nachweis fehlen würde. Dass das der Fall ist, kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

    Und ja, doppelt zu bezahlen, nämlich einmal für die Typprüfung der Reifen und dann noch einmal dafür, dass der typgeprüfte Reifen auch beim eigenen Fahrzeug seine Spezifikationen einhält, ist Geldschneiderei. Denn genau dafür, diese zweite Prüfung nicht machen zu müssen, gibt es die Typprüfung.

    Mal schauen, wie es in 1,5a, wenn ich das nächste Mal mit einem Moped mit ABE zur HU muss, gehandhabt wird. Im Dezember hatte es der TÜV noch sinnvoll gemacht und bei den Reifen geschaut, ob die Reifenparameter stimmen und die Profiltiefe ausreicht, also das, was sicherheitstechnisch wichtig ist, geprüft.

  • Hallöchen, ich war nun zum Tüv wegen der HU und habe mir den 190/55 mit folgendem Wortlaut eintragen lassen

    "zu 15.2 a. gen.: 190/55ZR17 M/C 75W* Reifenpaar. nur von einem Herst. zulässig***"

    kosta Quanta 105€

  • 2 Fragen:

    1. warum diese Einschränkung mit einem Hersteller? Das gibt es doch bei Motorrädern mit EU-Zulassung gar nicht, weil das auch eine Art Reifenbindung wäre.

    2. müsste das w nicht in Klammern stehen? ("w" bedeutet bis 270 km/h, "(w)" bedeutet über 270 km/h und die SP-1 hat 278 im Schein stehen)


    Danke!