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Hier ist ein Artikel aus der Zeitschrift Motorrad von Feb 2025 - und wie der Zufall will, am Beispiel einer 99er VTR !!!!
https://www.motorradonline.de/…en-fuer-alte-motorraeder/
Man kann sich "Reifenfreigabe bescheinigung mitführen" eintragen lassen und "Gemäß Reifenfabrikatsbindung" streichen lassen. Dann ist alles wie früher.
In meinem Fall konnte ich mir die Freigabe für den Bridgestone T31 gerade noch so runterladen, die sind schon beim T33 angekommen
Für Bridgestone: "VTR" eingeben und suchen
https://motorradfreigaben.info/#freigabe
Letztens austragen lassen, 51€,,,, für nix und wieder nix.
Und nochmal was auf der Zulassungsstelle... brrrr
Letztens austragen lassen, 51€,,,, für nix und wieder nix.
Und nochmal was auf der Zulassungsstelle... brrrr
Man/Mann hat immer das Gefühl, dass es immer unbequemer gemacht wird, bzw. kann man damit sehr viel steuern.
Ich hatte bei der SP-1 (2019 oder 2020) zwei Dimensionen eintragen lassen und musste auch zur Zulassungsstelle, Änderung im Brief usw.!
Der Dekra Prüfer war entspannt und sagte, "ich trage beide Dimensionen ohne Reifenbindung ein, die Reifenfreigabe liegt vor und so wie die Hersteller prüfen können wir es gar nicht".
Bei der SP gibt es ja auch keine Reifenbindung. Von den VTR betrifft es nur die erste Baureihe der F.
Ich kann da ganz frisch vom TÜV berichten:
War gestern mit der VTR dort und Kollege Blaukittel bemängelte tatsächlich, dass mit BJ 98 nur noch das gilt, was damals im Brief stand.
Nachträgliche Freigaben von Reifenherstellern sind ungültig.
Und damit war mein seit Jahren verbauter S21 schwuppdiwupp illegal und es gab keine Plakette.
Er hat angeboten, den S21 einzutragen, was ich dankend abgelehnt habe ( denn da stehe ich in 2 Jahren vor dem gleichen Problem, wenn es nur noch Sxx gibt)
Glücklicherweise muss ich ja mit der RD sowieso zu meinem eigenen TÜV Kontakt und der sagt, dass das Austragen der Bindung inzwischen relativ problemlos möglich ist.
Da zahlt man halt einmal und danach sind alle Reifen in der Größe legal - da kann ich mit leben.
Er bestätigte auch nochmal, dass für neuere Modelle mit EU Zulassung (als ab ca 2000) KEINE Fabrikatsbindung besteht.
Da darf man ohne zusätzliche Eintragung alle Serien-Größen fahren.
Problematisch sind bei den neueren Modellen wohl Fahrwerksänderungen, die wohl zur Löschung der EU Zulassung führen können. Ich habe leider auch bei der Fahrwerksabnahme nicht an die Austragung der Reifenbindung gedacht.
Natürlich führen Änderungen am Fahrwerk zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Um sie wieder zu erlangen, muss man die Modifikation abnehmen lassen. Aber das ist doch auf Basis der aktuellen Vorschriften und führt nicht dazu, dass das Teil plötzlich eine ABE hätte, mit der eine Reifenbindung möglich wäre.
Anscheinend schon, weil das neu abgenommene Fahrzeug nicht mehr der EU-Zulasssung entspricht. Bei meiner Abnahme wurde auch das Federbein, das eine ABE für die F hat, eingetragen. Ich muss also mit diesem Federbein fahren und darf nicht mehr das Originalfederbein fahren. Das kann man auch auf die Reifen übertragen.
Rückrüstung auf Original muss doch immer möglich sein. Das Fahrzeug ist im serienmäßigen Zustand homologiert und diese Homologation löst sich ja nicht in Luft auf.
Dass das Serienfederbein nicht im Fahrzeugschein steht, heißt nicht, dass man es nicht benutzen dürfte. Die Serienteile stehen da schließlich nie explizit drin.
Und Übertragbar auf Reifen ist auch nicht gegeben, da Reifen bei Fahrzeugen mit EU-Typzulassung nicht eintragungspflichtig sind.
Wenn eine Fahrwerksänderung eingetragen ist, muß sie auch gefahren werden. Will man wieder das Serienfederbein fahren, muß das geänderte Fahrwerk wieder ausgetragen werden. Das ist blöd, aber die meisten Sachen, die mit dem TÜV zu tun haben, sind blöd.
Nein, bei einer Teil-Rückrüstung brauchtest du wieder eine Einzelabnahme.
Wer macht so ein Geschiss freiwillig und gibt dafür auch noch Geld aus?!?
Im Zweifel alle 2 Jahre kurz konform umbauen und fertig.
Wenn eine Fahrwerksänderung eingetragen ist, muß sie auch gefahren werden. Will man wieder das Serienfederbein fahren, muß das geänderte Fahrwerk wieder ausgetragen werden. Das ist blöd, aber die meisten Sachen, die mit dem TÜV zu tun haben, sind blöd.
Warum sollte das so sein? Durch eine Modifikation erlischt die Betriebserlaubnis des einzelnen Fahrzeugs, nicht die Typzulassung.
Also bei meiner Dose sind 2 Fahrwerke eingetragen, muss ich dann mit beiden gleichzeitig fahren?
Serie ist immer möglich, Eingetragenes optional. Sind ja auch bei Autos mehrere Reifengößen eingetragen...
Serie ist immer möglich, Eingetragenes optional.
Eben. Man kann das so verstehen: die Typzulassung bildet die Basis für die Betriebserlaubnis und eine Eintragung erweitert die Betriebserlaubnis um die Möglichkeit, die eingetragenen Bauteile zu verwenden.
Bei einer Einzelabnahme wird geprüft, ob das Fahrverhalten mit den gesamten Umbauteilen, so wie es gefahren worden ist, in Ordnung ist. Wenn ich das geprüfte Federbein austausche, kann sich das Fahrverhalten ändern.
Das gilt formal wohl auch für die Reifen, wenn sie nicht ausgetragen sind.
Es wird eine Einzelabnahme für die Verwendung des Bauteils gemacht, keine Einzelabnahme des kompletten Fahrzeugs. Daran, das Federbein wieder zu tauschen, bist du nur eingeschränkt, wenn da „in Verbindung mit ….“ steht.
Problematisch sind bei den neueren Modellen wohl Fahrwerksänderungen, die wohl zur Löschung der EU Zulassung führen können. Ich habe leider auch bei der Fahrwerksabnahme nicht an die Austragung der Reifenbindung gedacht.
Ich befürchte das wird mich bei der blauen F auch erwarten. Ich werde dann wohl mal bei der Dekra in Goslar nachfragen.Mal schauen was die mir sagen.
Bei der F meines Vaters werde ich mir die Reifenbindungen austragen lassen.
Heute hat es mich mit meiner F auch erwischt, man bekommt ohne Austrag der Reifenbindung nicht mal mehr eine Hauptuntersuchung. Die alten Reifen, die in der Reifenbindung drin stehen, gibt es ja nicht mehr. 🙄
Der TÜV ist nicht mal in der Lage diese Woche eine Reifenbindung auszutragen, weil der Kollege, der das darf diese Woche nicht da ist. Vertreterreglung gibt es in dieser Institution scheinbar nicht. Also bekomme ich somit diese Woche keine HU 😡😤.
Bei der Dekra ist es noch schlimmer, Terminanfrage über die Zentrale, in den nächsten Tagen wird sich dann jemand bei Ihnen melden zwecks Terminabstimmung.
Danke EU 🙄🤮