Mein lieber Patric
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Ich hab nichts von Reifenfabrikatsbindung gesagt.
Eine solche hatte ich keine. Was bei mir drin steht ist einzig und alleine, daß beide,also vorne wie hinten von einem Hersteller sein müssen. Ob diese Vorschrift noch gültig ist oder nicht ist mir grad sowas von so egal. Für mich versteht sich das von selbst
Das ist eine Reifenfabrikatsbindung (von mir aus nenn es halt "Einschränkung der Reifenauswahl bezüglich der verwendbaren Reifenmodelle". Das wäre präziser aber halt ein etwas sperriger Name...) und die ist halt bei Fahrzeugen mit EU-Typgenemigung ungültig.