Servus,
habe ich das richtig verstanden:
Bj. vor 2000 und ohne EU-Zulassung (kein e in der Nummer vorne): Weil die Reifenfreigabe der Hersteller nicht mehr gilt, muss jeder aufgezogene Reifen vom TÜV abgenommen werden und eingetragen werden. Kostet mindestens 200 Euro. Ob dem TÜV die so genannte Serviceinformation des Reifenherstellers genügt bleibt dabei ein Risiko.
Fahrzeug mit EU-Zulassung (eigentlich alle ab Bj. 2000, zu sehen im e vorne an der Nummer im Feld K im Schein):
Reifenbindung wurde bereits seit 2019 aufgehoben. Man darf jeden Reifen in der richtigen Bauart und Größe aufziehen. Einschränkung: Fahrzeug muss sich in unverändertem Originalzustand befinden.
Ob z.B. ein SB-Lenker ein unverändertem Originalzustand ist ist strittig.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Man will oder kann ja nicht immer einen "alten" Reifen aufziehen, wenn man ein Bj. vor 2000 hat. Ist dann in der Praxis tatsächlich jedesmal TÜV Abnahme und Eintragung nötig?
PS: Die Regelungswut unserers Staates macht mich echt wütend, man fragt sich so oft was das alles soll !
Danke für euren Input