Hallo zusammen,
habe hier schon etwas gestöbert, aber leider nicht ganz die Antwort auf meine Frage gefunden.
Geht darum, dass ich noch einen wenig gefahrenen Pilot Road 3 hinten auf meiner F (von 2002, also mit EG-Typgenehmigung) drauf hab. Musste den mal wegen nem eingefahrenen Nagel tauschen. Die letzten beiden Jahre bin ich aber kaum zum Fahren gekommen, daher ist der noch recht frisch. Der Vorderreifen ist allerdings inzwischen ziemlich runter und muss ersetzt werden.
Jetzt dachte ich, ich bestell einfach nen Pilot Road 3 oder 4 und gut ist. Dann wurde ich aber auf der Michelin-Seite auf diese komische neue Regelung hingewiesen. Nach lesen und studieren habe ich verstanden, dass ich Glück hab, weil ich ne EG-Typgenehmigung hab und auch die eingetragenen Dimensionen fahren will.
Dann hab ich aber von den Service-Informationen des Herstellers gelesen und dort ist der Pilot Road 3 als Hinterreifen gar nicht mehr aufgeführt. Dafür aber in den bisherigen Reifenfreigaben, bei denen aber dran steht, dass sie nur für Reifen mit DOT bis Ende 2019 gültig sind. Hab beides mal hier angehängt.
Was heißt das denn nun? Ich blick da gerade nicht wirklich durch. Darf ich nen Pilot Road 3 oder 4 (auch mit DOT ab 2020) vorne nun aufziehen oder nicht? Falls ja: welchen würdet ihr mir empfehlen? Und falls auch eine andere Kombi erlaubt sein sollte: würde ggf. auch der Pilot Power 2CT Sinn machen? Wie gesagt alles unter der Bedingung, dass der PiRo 3 hinten bleibt. Ich fahre nämlich eher wenig und der 2CT klingt interessant, da ich bei abgefahrenen Reifen immer dieses Reinkippen in die Kurve hatte.
Grüße
Martin
P.S. Habe die Frage auch mal über das Kontaktformular an Michelin gestellt. Hab aber keine Ahnung, wie lange die für die Bearbeitung brauchen und da ich gern bald den Reifen wechseln wollte, hoffe ich mal auf eure Infos