Henry
13-12-2001, 12:28
Hi @ all,
nachfolgend für alle Tüv-Weicheier (Zitat cappy) und alle Umbau-Freaks die aktuellen Tüv-Bestimmungen, zum nachlesen, ausdrucken oder ignorieren......
PS: Nachdem Franz mich immer verbessert :-), habe ich mir die Mühe gemacht genauer zu recherieren, Mindestabstand Blinker vorne: 340mm :-), hehe, Franz.
Alles was der Tüv erlaubt, Umbauten , Vorschriften,
Mit den folgenden Tipps ist bestimmt so manches Tüv Problem schon fast erledigt. Es ist bestimmt nicht jeder Prüfer gleich. Bei Umbauten am besten vorher nochmal genau bei der zuständigen Prüfstelle nachfragen. Denn jedem Prüfer steht anhand dieses Gesetzeswerkes ein gewisser Endscheidungsraum zur Verfügung.
Nun zu den Bestimmungen,
Auspuffanlagen
Moderne Zubehörauspuffanlagen haben meistens eine EG- ABE. Dann hat der Topf eine E-Nummern-Stempelung. Diese ersetzt eine Schriftliche ABE, somit ist keine zusätzliche Eintragung erforderlich.
Eine schriftliche ABE ist natürlich immer mitzuführen. Oder man läßt eintragen.
Wenn ein Tüv-Gutachten vorliegt muß auch eingetragen werden.
Entsteht ein Auspuff im Eigenbau dann muß
bis Bj 1988 eine Leistungs-und Geräuschmessung durchgeführt werden,
ab Bj 1989 noch zusätzlich eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Folgende Fahrgeräusche gelten ab 500 ccm:
Erstzul. bis
20.05.1956 -- 87 Phon
31.12.1956 -- 84 Phon
12.09.1966 -- 82 Phon
30.09.1983 -- 84 dB(A)
30.09.1990 -- 82 dB(A)
30.09.1995 -- 82 dB(A)
ab 01.10.1995 -- 80 dB(A)
Radabdeckung
Wer ein Fahrzeug hat das nach EG-Richtlinien abgenommen wurde, da besteht nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr. Sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird nur eine allgemeine ausreichende Radabdeckung vorgeschrieben. Das ist jedoch Auslegungssache.
Ältere Fahrzeuge müssen jedoch immer noch eine Radabdeckung mit maX.150 mm über der Radachse haben.
Diese Werte gelten bei belastetem Fahrzeug, vorn und hinten. (Die Radabdeckung ist bestandteil der ABE des Fahrzeugs !!)
Sitzbank
Hat die Sitzbank zwischen den Sitzflächen nur einen Halteriemen so muß sie mindestens 65 cm lang sein.
Sind hinten oder seitlich jedoch feste Haltegriffe angebracht dann braucht die Sitzbank nur 60 cm lang zu sein.
Ein Einzelsitz soll min. 30 cm , jedoch höchstens 40 cm Sitzfläche haben.
Rückspiegel
Ab Baujahr 1990 sind 2 Spiegel vorgeschrieben.
Die Spiegelfläche muß bei eckigen Spiegeln, 60 Quadrat-cm betragen. Zb. 12cm x 5cm
Bei runden Spiegeln muß die Spiegelfläche 87mm Durchmesser betragen.
Windschilder, Wetterscheiben
Diese Windschilder, Scheiben müssen geprüft sein. Dann wird auch eine ABE oder ein Gutachten zur Eintragung mitgeliefert. Gilt das Gutachten nicht fürs eigene Fahrzeug, dann sollte erst Rücksprache mit dem Prüfer gehalten werden. Ein Fahrversuch kann jedoch zu einigen Kosten führen.
Racing-Luftfilter
Wie bei allen Tuning-Maßnahmen ist auch bei Racing-Luftfilter eine Geräusch und Leistungsmessung erforderlich.
Modelle ab Bj 1989 ist sogar eine Abgasmessung erforderlich.
Bei älteren Fahrzeugen besteht schon eher die Möglichkeit Racing-Luftfilter (Powerluftfilter) eingetragen zu bekommen. Am größten ist die Möglichkeit wenn die Luftfilter noch von einem Seitendeckel oder Verkleidungsteil gedämpft werden.
Lenker
Ein anderer Lenker muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Die Griffhöhe des Lenkers ist max. 500mm. über der Sitzhöhe zulässig.
Der Lenker darf bei einem Unfall nicht das verlassen des Motorrad´s unnötig behindern.
Es ist darauf zu achten das der Lenkereinschlag freigänig ist.
Wenn angbohrt werden muß um Kabel zu verlegen, dann möglichst nur in der Mitte zwischen der Klemmung. Besser ist garnicht anbohren.
Besser ist noch mit dem Prüfer vorher absprechen.
Die Beleuchtung
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen ein Prüfzeichen tragen.
Neuere Beleuchtungen müssen mit einem E-Zeichem gekennzeichnet sein.
Ältere geprüfte Beleuchtungen müssen mit einer Prüfschlange gekennzeichnet sein.
In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen Lenkerendenblinker.
Bei selbstimportierten Fahrzeugen muß auch auch ein Prüfzeichen darauf hinweisen das die richtige Funktion gegeben ist. Etwa durch SAE-Zeichen.
Blinkerabstand
Hinten zueinander min. 240mm , vorn min. 340mm , dabei ist darauf zu achten das der Abstand jeweils zum Scheinwerfer 100mm beträgt. Die Mindesthöhe ist auf 350mm festgelegt.
Bei Lenkerendenblinker muß der Abstand von Blinker zu Blinker min. 560mm betragen. Das Gutachten spielt dabei immer eine wichtige Rolle.
Ist der Lenker nach hinten stark gebogen dann ist eine Eintragung nicht möglich. Die Blinker wären von hinter ,besonders mit Beifahrer nicht mehr zu sehen.
Besonders bei Fahrzeuge die ab Bj 1985 zugelassen sind fordert der Tüv hinten ein zusätzliches Blinkglas.
Doppel-Abblendlicht nur wenn eine gemeinsamme Streuscheibe vorhanden ist oder das Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat.
Doppelscheinwerfer, Doppelfernlicht ist zugelassen.
Zusatzscheinwerfer darf nur je einer montiert werden. Der Nebelscheinwerfer muß rechts und der Fernscheinwerfer muß links montiert werden. Beide müssen auf der höhe des Haubtscheinwerfers angebracht werden.
Die Zusatzscheinwerfer dürfen nicht auf die Sturzbügel montiert werden.
Doppelrücklichter dürfen nur dicht neben einander montiert werden.
Bremslicht darf am Motorrad nur eins vorhanden sein.
Ein Rückstrahler muß auch heute noch vorhanden sein.
Diese Tipps habe ich in sorgfältiger Arbeit zusammengestellt. Diese Angaben sind ohne Gewähr und eine Haftung für Irrtümer ,etc. ist ausgeschlossen.
nachfolgend für alle Tüv-Weicheier (Zitat cappy) und alle Umbau-Freaks die aktuellen Tüv-Bestimmungen, zum nachlesen, ausdrucken oder ignorieren......
PS: Nachdem Franz mich immer verbessert :-), habe ich mir die Mühe gemacht genauer zu recherieren, Mindestabstand Blinker vorne: 340mm :-), hehe, Franz.
Alles was der Tüv erlaubt, Umbauten , Vorschriften,
Mit den folgenden Tipps ist bestimmt so manches Tüv Problem schon fast erledigt. Es ist bestimmt nicht jeder Prüfer gleich. Bei Umbauten am besten vorher nochmal genau bei der zuständigen Prüfstelle nachfragen. Denn jedem Prüfer steht anhand dieses Gesetzeswerkes ein gewisser Endscheidungsraum zur Verfügung.
Nun zu den Bestimmungen,
Auspuffanlagen
Moderne Zubehörauspuffanlagen haben meistens eine EG- ABE. Dann hat der Topf eine E-Nummern-Stempelung. Diese ersetzt eine Schriftliche ABE, somit ist keine zusätzliche Eintragung erforderlich.
Eine schriftliche ABE ist natürlich immer mitzuführen. Oder man läßt eintragen.
Wenn ein Tüv-Gutachten vorliegt muß auch eingetragen werden.
Entsteht ein Auspuff im Eigenbau dann muß
bis Bj 1988 eine Leistungs-und Geräuschmessung durchgeführt werden,
ab Bj 1989 noch zusätzlich eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Folgende Fahrgeräusche gelten ab 500 ccm:
Erstzul. bis
20.05.1956 -- 87 Phon
31.12.1956 -- 84 Phon
12.09.1966 -- 82 Phon
30.09.1983 -- 84 dB(A)
30.09.1990 -- 82 dB(A)
30.09.1995 -- 82 dB(A)
ab 01.10.1995 -- 80 dB(A)
Radabdeckung
Wer ein Fahrzeug hat das nach EG-Richtlinien abgenommen wurde, da besteht nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr. Sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird nur eine allgemeine ausreichende Radabdeckung vorgeschrieben. Das ist jedoch Auslegungssache.
Ältere Fahrzeuge müssen jedoch immer noch eine Radabdeckung mit maX.150 mm über der Radachse haben.
Diese Werte gelten bei belastetem Fahrzeug, vorn und hinten. (Die Radabdeckung ist bestandteil der ABE des Fahrzeugs !!)
Sitzbank
Hat die Sitzbank zwischen den Sitzflächen nur einen Halteriemen so muß sie mindestens 65 cm lang sein.
Sind hinten oder seitlich jedoch feste Haltegriffe angebracht dann braucht die Sitzbank nur 60 cm lang zu sein.
Ein Einzelsitz soll min. 30 cm , jedoch höchstens 40 cm Sitzfläche haben.
Rückspiegel
Ab Baujahr 1990 sind 2 Spiegel vorgeschrieben.
Die Spiegelfläche muß bei eckigen Spiegeln, 60 Quadrat-cm betragen. Zb. 12cm x 5cm
Bei runden Spiegeln muß die Spiegelfläche 87mm Durchmesser betragen.
Windschilder, Wetterscheiben
Diese Windschilder, Scheiben müssen geprüft sein. Dann wird auch eine ABE oder ein Gutachten zur Eintragung mitgeliefert. Gilt das Gutachten nicht fürs eigene Fahrzeug, dann sollte erst Rücksprache mit dem Prüfer gehalten werden. Ein Fahrversuch kann jedoch zu einigen Kosten führen.
Racing-Luftfilter
Wie bei allen Tuning-Maßnahmen ist auch bei Racing-Luftfilter eine Geräusch und Leistungsmessung erforderlich.
Modelle ab Bj 1989 ist sogar eine Abgasmessung erforderlich.
Bei älteren Fahrzeugen besteht schon eher die Möglichkeit Racing-Luftfilter (Powerluftfilter) eingetragen zu bekommen. Am größten ist die Möglichkeit wenn die Luftfilter noch von einem Seitendeckel oder Verkleidungsteil gedämpft werden.
Lenker
Ein anderer Lenker muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Die Griffhöhe des Lenkers ist max. 500mm. über der Sitzhöhe zulässig.
Der Lenker darf bei einem Unfall nicht das verlassen des Motorrad´s unnötig behindern.
Es ist darauf zu achten das der Lenkereinschlag freigänig ist.
Wenn angbohrt werden muß um Kabel zu verlegen, dann möglichst nur in der Mitte zwischen der Klemmung. Besser ist garnicht anbohren.
Besser ist noch mit dem Prüfer vorher absprechen.
Die Beleuchtung
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen ein Prüfzeichen tragen.
Neuere Beleuchtungen müssen mit einem E-Zeichem gekennzeichnet sein.
Ältere geprüfte Beleuchtungen müssen mit einer Prüfschlange gekennzeichnet sein.
In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen Lenkerendenblinker.
Bei selbstimportierten Fahrzeugen muß auch auch ein Prüfzeichen darauf hinweisen das die richtige Funktion gegeben ist. Etwa durch SAE-Zeichen.
Blinkerabstand
Hinten zueinander min. 240mm , vorn min. 340mm , dabei ist darauf zu achten das der Abstand jeweils zum Scheinwerfer 100mm beträgt. Die Mindesthöhe ist auf 350mm festgelegt.
Bei Lenkerendenblinker muß der Abstand von Blinker zu Blinker min. 560mm betragen. Das Gutachten spielt dabei immer eine wichtige Rolle.
Ist der Lenker nach hinten stark gebogen dann ist eine Eintragung nicht möglich. Die Blinker wären von hinter ,besonders mit Beifahrer nicht mehr zu sehen.
Besonders bei Fahrzeuge die ab Bj 1985 zugelassen sind fordert der Tüv hinten ein zusätzliches Blinkglas.
Doppel-Abblendlicht nur wenn eine gemeinsamme Streuscheibe vorhanden ist oder das Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat.
Doppelscheinwerfer, Doppelfernlicht ist zugelassen.
Zusatzscheinwerfer darf nur je einer montiert werden. Der Nebelscheinwerfer muß rechts und der Fernscheinwerfer muß links montiert werden. Beide müssen auf der höhe des Haubtscheinwerfers angebracht werden.
Die Zusatzscheinwerfer dürfen nicht auf die Sturzbügel montiert werden.
Doppelrücklichter dürfen nur dicht neben einander montiert werden.
Bremslicht darf am Motorrad nur eins vorhanden sein.
Ein Rückstrahler muß auch heute noch vorhanden sein.
Diese Tipps habe ich in sorgfältiger Arbeit zusammengestellt. Diese Angaben sind ohne Gewähr und eine Haftung für Irrtümer ,etc. ist ausgeschlossen.